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09.06.2011 19:36 Alter: 10 Jahre
Entscheidung des Gemeinderates: Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 unzulässig.
Ungereimtheit gibt es beim Landesanteil: dieser liegt ohne Risikobeteiligung bei knapp 20% und mit Risikobeteiligung bei knapp 30%. Mitfinanzierung durch das Land, kommentiert Rechtsanwalt Ludwig.
unmittelbar rechtsverbindliche Feststellung der Nichtigkeit der Mitfinanzierung der Stadt ab.wichtigem Grund